Netter Versuch – so die Meinung der wahlkämpfenden Twitterer von CDU und FDP.
„Mies! #SPD- fordert die Senkung des Mindestlohns von Gebäudereiniger_innen von 9 Euro auf 8,50 Euro.“ twitterte etwa der Liberale Tobias Huch.
Denn, so die Nachricht: Für Gebäudereiniger gibt es bereits einen Mindestlohn. 9 Euro pro Stunde beträgt dieser seit 1.1.2013. Tariflich vereinbart. Von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Lohnuntergrenze pur.
Wozu also noch ein gesetzlicher Mindestlohn? Und hat sich die SPD hier nicht die falsche Branche gesucht, um auf niedrige Löhne aufmerksam zu machen?
Das Plakat schlug so hohe Wellen, dass sich sogar der Geschäftsführer der Gebäudereiniger-Innung via ZEIT-Artikel zu Wort meldete.
"Es wäre wünschenswert, mit Berufsgruppen zu werben, die wirklich betroffen sind. Die Gebäudereiniger gehören nicht zu den Branchen, die um Mindestlöhne kämpfen.“
Wer putzt, hat bereits mehr als den geforderten Mindestlohn – so der Tenor. Die Kampagne der SPD, so scheint es, reitet ein totes Pferd.
Ist das wirklich so?
Nein.
Die Gebäudereiniger-Branche eignet sich hervorragend dafür, die Vorteile und die Unterschiede des gesetzlichen Mindestlohnes (Rot-Grün) gegenüber der Lohnuntergrenze (Schwarz-Gelb) zu formulieren.
- Die 9 Euro-“Lohnuntergrenze“ gilt nur im Westen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in West und Ost, in Nord und Süd. Flächendeckend. Überall. - Die 9 Euro-Lohnuntergrenze gilt nur für Gebäudereiniger, die bei Gebäudereinigern angestellt sind. Das sind die klassischen „Putzkolonnen“.
Die Putzfrau bei kik, die Putzfrau beim Bäcker um die Ecke und die Putzfrau beim Arzt werden von der Lohnuntergrenze nicht erfasst. Sie fallen durchs Raster.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle. Egal für wen sie arbeiten, egal was sie arbeiten. - Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro bleibt die tarifliche 9-Euro-Lohnuntergrenze weiterhin gültig. Eine 7-Euro-Lohnuntergrenze wäre dagegen rechtswidrig.
Anders verhält es sich beim CDU-Konzept der Lohnuntergrenze:
Findet sich irgendwo ein Tarifvertrag, der unter der 9-Euro-Lohnuntergrenze liegt, behält dieser seine Gültigkeit.
Das Fatale ist: Die Lohnuntergrenze fördert eher Lohndrückerei, indem sie Ausnahmen und Schlupflöcher schafft.
Deshalb brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn.