Seit Beginn der Sondierungsgespräche wird die Forderung der SPD, einen gesetzlichen, einheitlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen, von der Öffentlichkeit als DAS zentrale Thema der Verhandlungen betrachtet.
Auf sozialen Netzwerken sind die Diskussionen, die auch schon vor der Wahl geführt wurden, neu aufgeflammt. Besonders hart ist der Streit bei der Frage, ob es einen einheitlichen Mindestlohn für ganz Deutschland geben soll. Gegner fordern eine Differenzierung nach Regionen. Häufig wird das talkshowerprobte Argument "In der Eifel kommt man mit 8,50 Euro vielleicht hin, aber bei den Wohnungspreisen in München reicht auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht aus" herausgekramt.
Nicht erwähnt wird dabei allerdings, dass man für unterschiedliche Miet-Niveaus nicht lange quer durch die Republik reisen muss. In Köln gibt es beispielsweise je nach Postleitzahl Miet-Differenzen von über 50 Prozent. Man bräuchte also, dem Argument der Gegner folgend, für jeden Kölner Stadtteil einen eigenen Mindestlohn. Dass das nicht praktikabel ist, möchte ich hier nicht weiter ausführen.
Im Gegensatz zu den Mieten sind die allgemeinen Lebenhaltungskosten in Deutschland dagegen relativ gleich. Der ALDI in der Kölner Innenstadt hat die gleichen Preise, wie der ALDI im Allgäu.
In der nachfolgenden Tabelle habe ich mal die Mietkosten für West-, Süd-, Ost,- und Norddeutschland zusammengefasst. Ich habe dabei jeweils eine Großstadt und eine ländliche Region als Beispiel genommen. (Was natürlich nicht repräsentativ ist)
Das zentrale sozialpolitische Anliegen des Mindestlohns ist, dass derjenige, der arbeitet, mehr hat, als derjenige, der nicht arbeitet. Deshalb ist der Anhaltspunkt immer der vom Jobcenter bzw. von der Kommune als Obergrenze festgelegte Mietpreis für die jeweilige Region. Dieser Wert ist ein guter Gradmesser für die Mieten im unteren Preissegment.
Bei 172 Stunden Vollzeit im Monat liegt der Bruttoverdienst mit 8,50 Euro Mindestlohn bei 1462 Euro. Nach Abzug von Sozialversicherung und Einkommensteuer bleibt ein Nettolohn von 1072 Euro. (Wenn zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, liegt der Nettolohn höher, damit möchte ich hier allerdings nicht rechnen.)
In der letzten Spalte der Tabelle ist die Differenz zwischen ALG-II-Leistungen (Miete plus Regelsatz) und Mindestlohn angegeben.
Auf sozialen Netzwerken sind die Diskussionen, die auch schon vor der Wahl geführt wurden, neu aufgeflammt. Besonders hart ist der Streit bei der Frage, ob es einen einheitlichen Mindestlohn für ganz Deutschland geben soll. Gegner fordern eine Differenzierung nach Regionen. Häufig wird das talkshowerprobte Argument "In der Eifel kommt man mit 8,50 Euro vielleicht hin, aber bei den Wohnungspreisen in München reicht auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht aus" herausgekramt.
Nicht erwähnt wird dabei allerdings, dass man für unterschiedliche Miet-Niveaus nicht lange quer durch die Republik reisen muss. In Köln gibt es beispielsweise je nach Postleitzahl Miet-Differenzen von über 50 Prozent. Man bräuchte also, dem Argument der Gegner folgend, für jeden Kölner Stadtteil einen eigenen Mindestlohn. Dass das nicht praktikabel ist, möchte ich hier nicht weiter ausführen.
Im Gegensatz zu den Mieten sind die allgemeinen Lebenhaltungskosten in Deutschland dagegen relativ gleich. Der ALDI in der Kölner Innenstadt hat die gleichen Preise, wie der ALDI im Allgäu.
In der nachfolgenden Tabelle habe ich mal die Mietkosten für West-, Süd-, Ost,- und Norddeutschland zusammengefasst. Ich habe dabei jeweils eine Großstadt und eine ländliche Region als Beispiel genommen. (Was natürlich nicht repräsentativ ist)
Das zentrale sozialpolitische Anliegen des Mindestlohns ist, dass derjenige, der arbeitet, mehr hat, als derjenige, der nicht arbeitet. Deshalb ist der Anhaltspunkt immer der vom Jobcenter bzw. von der Kommune als Obergrenze festgelegte Mietpreis für die jeweilige Region. Dieser Wert ist ein guter Gradmesser für die Mieten im unteren Preissegment.
Bei 172 Stunden Vollzeit im Monat liegt der Bruttoverdienst mit 8,50 Euro Mindestlohn bei 1462 Euro. Nach Abzug von Sozialversicherung und Einkommensteuer bleibt ein Nettolohn von 1072 Euro. (Wenn zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, liegt der Nettolohn höher, damit möchte ich hier allerdings nicht rechnen.)
In der letzten Spalte der Tabelle ist die Differenz zwischen ALG-II-Leistungen (Miete plus Regelsatz) und Mindestlohn angegeben.
Betrachtet man die ländlichen Regionen (Werdau. Eschede, Baunatal, Bodenseekreis), so bewegen sich die angemessenen Mietkosten zwischen 277,16 in Werdau (Sachsen) und 363 Euro im Bodenseekreis (Differenz 85 Euro). Hier gibt es also scheinbar keine Notwendigkeit eines regional differenzierten Mindestlohnes. Die Differenz entspricht nur 6% des Brutto-Mindestlohnes.
Bei den Gr0ßstädten Dresden, Hannover und Düsseldorf ist der Unterschied etwa gleich groß, hier bewegen sich die Mieten zwischen 304,79 und 385 Euro (Differenz: 80 Euro).
Einziger Ausreißer ist München, das mit rund 450 Euro unangefochten an der Spitze liegt. Allerdings wird auch hier das sozialpolitische Ziel (Mindestlohn über Sozialleistungen) erreicht.
Ohne München liegt die Spanne in dieser Stichprobe insgesamt zwischen 277,16 Euro Miete in Werdau (Sachsen) und 385 Euro in Düsseldorf. Zwischen dem ländlichen Raum in Ostdeutschland und einer teuren westdeutschen Großstadt ergibt sich eine Differenz von 107 Euro. Insgesamt also nur 7 Prozent, bezogen auf den Brutto-Mindestlohn von 1462 Euro.
Der einheitliche Mindestlohn funktioniert.
Die angegebenen Mieten sind Bruttokaltmieten (Kaltmiete + "Kalte Nebenkosten" wie Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeister etc.). Hinzu kommen noch die Heizkosten. Der Deutsche Mieterbund gibt an, dass die Heizkosten für einen Ein-Personen-Haushalt im Schnitt bei rund 600 Euro pro Jahr (50 Euro pro Monat) liegen.
Bei den Gr0ßstädten Dresden, Hannover und Düsseldorf ist der Unterschied etwa gleich groß, hier bewegen sich die Mieten zwischen 304,79 und 385 Euro (Differenz: 80 Euro).
Einziger Ausreißer ist München, das mit rund 450 Euro unangefochten an der Spitze liegt. Allerdings wird auch hier das sozialpolitische Ziel (Mindestlohn über Sozialleistungen) erreicht.
Ohne München liegt die Spanne in dieser Stichprobe insgesamt zwischen 277,16 Euro Miete in Werdau (Sachsen) und 385 Euro in Düsseldorf. Zwischen dem ländlichen Raum in Ostdeutschland und einer teuren westdeutschen Großstadt ergibt sich eine Differenz von 107 Euro. Insgesamt also nur 7 Prozent, bezogen auf den Brutto-Mindestlohn von 1462 Euro.
Der einheitliche Mindestlohn funktioniert.
Die angegebenen Mieten sind Bruttokaltmieten (Kaltmiete + "Kalte Nebenkosten" wie Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeister etc.). Hinzu kommen noch die Heizkosten. Der Deutsche Mieterbund gibt an, dass die Heizkosten für einen Ein-Personen-Haushalt im Schnitt bei rund 600 Euro pro Jahr (50 Euro pro Monat) liegen.